Allgemeine Geschäfts- und Mietbedingungen
Stand: 4. Oktober 2026
Rechtlich verbindlich ist ausschliesslich die deutsche Fassung dieses Dokuments.
Diese Bedingungen gelten für alle Mietverträge über Testsättel zwischen Sattel-Testservice GmbH, Musterstrasse 12, 8000 Zürich («Vermieterin») und der Kundin oder dem Kunden («Mieter»). Vertragsversion 2026-10.
1. Geltungsbereich und Vertragsschluss
Die Darstellung der Sattelmodelle im Katalog ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Buchung. Der Mietvertrag kommt zustande, wenn die Vermieterin die Buchung per E-Mail bestätigt. Mit dem Abschluss des Bezahlvorgangs gibt der Mieter ein verbindliches Angebot ab und stimmt diesen Bedingungen sowie dem Mietvertrag zu. Zeitpunkt und IP-Adresse der Zustimmung werden protokolliert.
Der Service richtet sich an Personen ab 18 Jahren mit Liefer- und Rechnungsadresse in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein.
2. Mietgegenstand und Mietdauer
Vermietet werden konkrete, mit einer Seriennummer und einem QR-Code gekennzeichnete Sattel-Einheiten. Eine Bestellung umfasst einen bis 6 Sättel, die gemeinsam in einem Paket versandt werden und für denselben Zeitraum gemietet sind. Die Mietdauer beträgt standardmässig 7 Tage und kann im Buchungsvorgang zwischen 5 und 21 Tagen gewählt werden. Sie beginnt mit dem im Mietvertrag genannten Mietbeginn. Für jede Bestellung gilt ein Mietvertrag, der alle Sättel einzeln aufführt.
Die Vermieterin übergibt den Mietgegenstand geprüft, gereinigt und funktionsfähig. Der dokumentierte Zustand vor dem Versand ist massgebend (Ziffer 4).
3. Mietzins, Versand und Zahlung
Der Mietzins richtet sich nach dem Sattel und der Mietdauer. Pro Bestellung kommt eine Versand- und Servicepauschale hinzu: CHF 20.00 für bis zu 3 Sättel, CHF 26.00 für mehr. Sie deckt den Versand hin und zurück; das vorbezahlte Rücksendeetikett liegt dem Paket bei.
Mietzins und Pauschale werden bei Vertragsschluss sofort belastet. Die Zahlung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe; es gelten ergänzend dessen Bedingungen. Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Kundinnen und Kunden mit zwei oder mehr ohne Beanstandung zurückgegebenen Bestellungen erhalten 10 %, ab fünf solchen Bestellungen 15 % Rabatt auf den Mietzins, sofern sie beim Buchen angemeldet sind. Der Rabatt gilt nicht auf die Pauschale und ist nicht mit anderen Vergünstigungen kumulierbar.
Entscheidet sich der Mieter innerhalb von 30 Tagen nach Rückgabe für den Kauf eines getesteten Modells bei der Vermieterin, wird der für diesen Sattel bezahlte Mietzins an den Kaufpreis angerechnet. Die Pauschale wird nicht angerechnet.
4. Hinterlegte Karte und Haftung
Es wird keine Kaution im Voraus erhoben oder reserviert. Das Zahlungsmittel, mit dem die Miete bezahlt wurde, bleibt bis zum Abschluss der Miete bei der Vermieterin bzw. deren Zahlungsdienstleister Stripe hinterlegt.
Der Mieter ermächtigt die Vermieterin, dieses Zahlungsmittel bei Beschädigung, starker Verschmutzung, Verlust oder ausbleibender Rückgabe mit den entstandenen Kosten zu belasten, für jeden Sattel höchstens jedoch bis zu dessen Neuwert (UVP). Dieser ist im Katalog sowie im Mietvertrag ausgewiesen. Betrifft ein Schaden mehrere Sättel einer Bestellung, kann die Belastung in einem Betrag erfolgen; sie wird pro Sattel ausgewiesen.
Die Vermieterin fotografiert jeden Sattel unmittelbar vor dem Verpacken. Zeitpunkt und Prüfsumme (SHA-256) jedes Fotos werden beim Hochladen automatisch erfasst; die Fotos werden dem Mieter mit der Versandbestätigung per E-Mail zugestellt und danach unverändert aufbewahrt. Bei der Rückgabe wird der Zustand ebenso dokumentiert. Eine Belastung wird schriftlich begründet, mit den Fotos belegt und positionsweise ausgewiesen. Nach einwandfreier Rückgabe endet die Hinterlegung ohne Belastung.
5. Nutzung – kein Renneinsatz
Der Mietgegenstand dient ausschliesslich dem Test im normalen Trainings- und Alltagsbetrieb. Ein Einsatz an Wettkämpfen, Rennen, Zeitfahren, Marathons oder vergleichbaren Veranstaltungen ist ausdrücklich untersagt. Ebenfalls untersagt sind Downhill-, Dirt- und Bikepark-Einsatz sowie jede gewerbliche Weitervermietung.
Untersagt sind ferner die Weitergabe an Dritte ausserhalb des Haushalts des Mieters (Ausnahme für verifizierte Geschäftskunden: Ziffer 10) und jede Veränderung am Mietgegenstand, insbesondere Bohren, Kleben, Umpolstern sowie das Entfernen von Etiketten, Seriennummern oder QR-Codes.
Bei einem Verstoss gegen diese Ziffer haftet der Mieter für den vollen Wiederbeschaffungswert des Mietgegenstands, unabhängig vom tatsächlichen Schaden.
6. Montage und Sorgfaltspflichten
Die Montage erfolgt in eigener Verantwortung des Mieters. Die Herstellerangaben zu Drehmoment und zulässigem Klemmbereich der Sattelstreben sind einzuhalten. Die Vermieterin haftet nicht für Schäden, die aus unsachgemässer Montage entstehen – weder am Mietgegenstand noch am Fahrrad des Mieters.
Der Mieter bewahrt den Mietgegenstand sorgfältig auf und schützt ihn vor Diebstahl, Witterungsschäden und Dritten.
7. Rückgabe und Verzug
Die Rücksendung erfolgt spätestens am Tag der im Mietvertrag genannten Rückgabefrist mit dem mitgelieferten, vorbezahlten Rücksendeetikett. Alle Sättel einer Bestellung werden gemeinsam in einem Paket zurückgesandt, sorgfältig verpackt, möglichst in der Originalverpackung. Massgebend ist das Datum der Postaufgabe. Die Trackingnummer der Rücksendung ist im Kundenkonto zu erfassen.
Bei verspäteter Rückgabe wird pro angefangenen Tag und Sattel ein Sechstel von dessen Wochenmietzins als Verzugsgebühr verrechnet, höchstens jedoch bis zu dessen Neuwert. Nach 21 Tagen Verzug gilt ein Sattel als nicht zurückgegeben; sein Neuwert wird dem hinterlegten Zahlungsmittel belastet und der Vertrag insoweit ausserordentlich beendet.
8. Widerrufs- und Rückgaberecht
Bei Mietverträgen über bewegliche Sachen mit fest vereinbarter Mietdauer besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht. Die Vermieterin räumt dem Mieter dennoch das Recht ein, eine Bestellung bis 2 Tage vor Mietbeginn zu stornieren, sofern sie noch nicht versandt ist – im Kundenkonto oder per E-Mail. Zurückerstattet wird der bezahlte Betrag abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von CHF 5.00; die Rückerstattung erfolgt auf das verwendete Zahlungsmittel. Nach dem Versand ist eine Stornierung ausgeschlossen.
9. Gewährleistung und Haftung
Normale Gebrauchsspuren gehen zu Lasten der Vermieterin. Der Mieter prüft die Sättel beim Auspacken anhand der zugestellten Zustandsfotos. Einen Mangel oder Schaden, der auf den Fotos nicht zu sehen ist, meldet er innerhalb von 48 Stunden nach Erhalt mit einem Foto per E-Mail. Die Vermieterin liefert in diesem Fall Ersatz oder erstattet den Mietzins des betroffenen Sattels; ein rechtzeitig gemeldeter Mangel wird dem Mieter nicht belastet. Unterbleibt die Meldung, gilt der auf den Fotos dokumentierte Zustand als übergeben.
Die Haftung der Vermieterin für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Unberührt bleibt die Haftung für Personenschäden sowie nach dem Produktehaftpflichtgesetz.
10. Geschäftskunden
Bikefitting-Studios, Vereine, Velo-Shops und andere Unternehmen können im Kundenkonto ein Geschäftskonto beantragen. Die Vermieterin prüft die Angaben (insbesondere im UID-Register) und kann einen Antrag ohne Angabe von Gründen ablehnen oder eine Verifizierung zurücknehmen. Aus der Verifizierung allein entsteht kein Anspruch auf besondere Konditionen.
Abweichend von Ziffer 5 dürfen verifizierte Geschäftskunden die Sättel ihren eigenen Kundinnen und Kunden oder Vereinsmitgliedern zum Test überlassen. Sie haften gegenüber der Vermieterin wie für eigenes Handeln, auch für das Verbot des Renneinsatzes. Individuell vereinbarte Konditionen (z. B. Anzahl Sättel, Dauer, Rechnung) gehen diesen Bedingungen vor, sofern sie schriftlich (auch per E-Mail) festgehalten sind.
11. Datenschutz
Die Bearbeitung von Personendaten richtet sich nach der Datenschutzerklärung. Diese ist integrierender Bestandteil dieser Bedingungen.
12. Änderungen, Salvatorische Klausel, Recht und Gerichtsstand
Die Vermieterin kann diese Bedingungen für künftige Buchungen ändern. Für eine bereits bestätigte Buchung gilt die zum Zeitpunkt der Zustimmung protokollierte Vertragsversion.
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der übrige Vertrag wirksam. Es gilt schweizerisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist Zürich; zwingende Konsumentengerichtsstände bleiben vorbehalten.
Hinweis für den Betrieb: Dieser Text ist eine fachlich sorgfältig erstellte Vorlage, ersetzt aber keine Rechtsberatung. Lass die Bedingungen vor dem Livegang von einer Anwältin oder einem Anwalt prüfen, insbesondere zur Kartenhinterlegung, zu Verzugsgebühren, zur 48-Stunden-Meldefrist und zur Weitergabe durch Geschäftskunden.